Downloads
Im Downloadbereich haben wir einige Downloads zur Verfügung gestellt, die für Flyer, Plakate, etc. verwendet werden können. Falls weitere Daten benötigt werden,
lasst uns einfach eine Nachricht, über unser Kontaktformular, zukommen.
Veranstalter
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offizielles s m i l e Logo
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s m i l e Gruppenfoto
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s m i l e Gruppenfoto
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s m i l e Gruppenfoto
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Jugendschutz
Die Änderungen des neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 01. September 2007 in Kraft getreten. Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen
zwischen 16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek / Tanzveranstaltung aufzuhalten, wenn Sie entweder: in Begleitung eines nachweislich
Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson,
Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht die Veranstaltung besuchen.
» Personenfürsorgeübertragung (Word)
» Personenfürsorgeübertragung (PDF)
Das Jugendschutzgesetz kannst Du Dir unter dem folgenden Downloadlink ansehen:
» Jugendschutzgesetz (JuSchG, Stand 01.09.07, PDF)
Wichtige Informationen für Eltern über das Jugendschutzgesetz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du hier.
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